International: Google Book Search legitimiert
Das "Google-Abkommen" über die Nutzung digitalisierter Bücher sorgt für Aufsehen und wird dabei ganz unterschiedlich bewertet: Die internationalen Reaktionen reichen von Euphorie bis Entsetzen.
"Atemraubend" (breathtaking), "bahnbrechend" (trailblazing) und "mutig" (audacious): Das sind die Worte, mit denen die Vertreter der Authors Guild, der Association of American Publishers (AAP) und Google die Ende Oktober veröffentlichte Vereinbarung beschreiben. Sie ist das Ergebnis zweijähriger Verhandlungen und regelt auf 141 Seiten die Nutzung der von Google digitalisierten Bücher aus Bibliotheken.
Zur Erinnerung: Google scannt seit 2004 die Buchbestände von diversen größeren amerikanischen Bibliotheken (die pro Buch jeweils eine Datei für interne Zwecke erhalten) und nutzt den Scan für sein Programm Google Buchsuche (Google Book Search). Mehr als sieben Millionen Bücher sollen auf diese Weise in den USA bereits digitalisiert worden sein. Google macht dabei keinen Unterschied, ob die gescannten Bücher urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Vor diesem Hintergrund verklagten der US-Autorenverband Authors Guild sowie fünf große US-Verlage - stellvertretend für die AAP - Google wegen Urheberrechtsverletzungen. Google wies den Vorwurf zurück.
Das Abkommen
Das aktuelle "Google-Abkommen" erlaubt im Prinzip auch weiterhin, urheberrechtlich geschützte Bücher, die sich noch im Handel befinden oder vergriffen sind,,im Internet verfügbar zu machen. Google muss dabei die Autoren bzw. Verlage nicht im Vorfeld um Genehmigung fragen (opt-in). Ist ein Autor bzw. Verlag nicht mit der Nutzung seines Werkes einverstanden, hat er jedoch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen (opt-out). Zugleich wird in dem auf amerikanischem Recht basierenden Abkommen die Vergütung für Autoren und Verlage sowie die Kontrollmöglichkeiten über den Zugang zu deren Werken geregelt. Google räumt damit indirekt ein, dass die Massendigitalisierung der Bibliotheksbestände kein "fair use" im eigentlichen Sinne war. Diese Regelung im amerikanischen Urheberrecht sieht vor, dass Werke auch ohne Zustimmung der Urheber verbreitet werden dürfen, vorausgesetzt sie werden nicht kommerziell genutzt, sondern dienen Bildung und Wissenschaft.
Ein Sieg für alle?
"Dieses historische Abkommen ist ein Sieg für alle", sagt Richard Sarnoff, Vorsitzender der AAP. "Aus unserer Sicht schafft es einen innovativen Rahmen für die Nutzung urheberrechtsgeschützter Materialien in einer schnell wachsenden digitalen Welt. Die Vereinbarung dient den Lesern, indem sie einen breiteren Zugang zu einer großen Auswahl ansonsten schwer auffindbarer Bücher schafft. Sie ermöglicht Verlagen die Nutzung eines kommerziell attraktiven Geschäftsmodells, das sowohl Kontrolle als auch Wahlmöglichkeiten für Rechteinhaber beinhaltet."
Nach Ansicht des Börsenvereins des deutschen Buchhandels ist das spektakuläre Abkommen allerdings kein "Sieg für alle". Im Gegenteil: Seiner Meinung nach ist die Tatsache, dass Google es nun gestattet ist, ohne Zustimmung der betroffenen Autoren und anderer Rechteinhaber in Bibliotheken gescannte Werke im Internet öffentlich zugänglich zu machen, eine "Enteignung der Urheber auf kaltem Weg". "Eine solche Lösung ist aus unserer Sicht mit dem europäischen Urheberrecht unvereinbar", findet auch Imre Török, Vorsitzender des Verbands deutscher Schriftsteller (VS in ver.di).
Außerdem laufe die amerikanische Vereinbarung der Wirtschaftsordnung nach europäischem Verständnis weitestgehend zuwider und könne deshalb als Modell für Europa nicht in Betracht kommen, so der Börsenverein.
Internationale Uneinigkeit
In diesem Punkt scheint man in Großbritannien jedoch anderer Auffassung zu sein. Die Publishers Association und die Society of Authors haben das Abkommen jedenfalls ähnlich wie ihre amerikanischen Kollegen als wegweisend begrüßt. Es sei ein Kompromiss für Google, aber ein großer Durchbruch für Autoren, sagte etwa Mark Le Fanu, Generalsekretär der Society of Authors, in einem Gespräch mit dem Branchendienst BookBrunch.
Obwohl das Abkommen, das noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bezirksgerichts des Southern District of New York steht, zunächst nur für die USA gilt, sind auch international Verlage betroffen. So sind unter den von Google bereits gescannten Büchern auch Zehntausende von deutschen Verlagen. Um sie zu informieren und zu unterstützen hat die Rechtsabteilung des Börsenvereins ein Dokument zu dem amerikanischen Musterverfahren erarbeitet, das den Mitgliedsverlagen exklusiv zur Verfügung gestellt wird.
Quellen: PR Newswire, Publishers Weekly 28.10.2008, Börsenverein, BookBrunch, Börsenblatt online






